Nachfolge planen – Schritt für Schritt.
Wer frühzeitig plant, schützt seine Familie, vermeidet Streit und spart häufig Steuern. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es ankommt.
Acht Punkte für Ihre Nachfolge
- 01Vermögensübersicht erstellen: Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Versicherungen, Verbindlichkeiten.
- 02Familiensituation klären: Ehe und Güterstand, Kinder (auch aus früheren Beziehungen), Pflichtteilsberechtigte.
- 03Ziele formulieren: Wer soll was erhalten? Wer soll versorgt, wer geschützt werden?
- 04Bestehende Verfügungen prüfen: Testament, Erbvertrag, Eheverträge, Gesellschaftsverträge, Bezugsrechte.
- 05Vorsorge regeln: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung.
- 06Steuerliche Freibeträge im Blick behalten – Schenkungen zu Lebzeiten nutzen die 10-Jahres-Frist.
- 07Umsetzung mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater abstimmen.
- 08Regelmäßig überprüfen – nach Heirat, Scheidung, Geburt, Immobilienkauf oder Unternehmensverkauf.
Was häufig schiefgeht
Kein Testament
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge – häufig mit Erbengemeinschaften, die sich nur einstimmig einigen können.
Berliner Testament ohne Steuerblick
Der Kinderfreibetrag nach dem ersten Elternteil bleibt ungenutzt; es drohen Pflichtteilsforderungen.
Formfehler
Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam.
Keine Vorsorgevollmacht
Bei Krankheit oder Unfall dürfen auch Ehepartner nicht automatisch für Sie entscheiden.
Unternehmen nicht vorbereitet
Ohne geregelte Nachfolge sind Arbeitsplätze, Familienvermögen und Betriebsvermögensverschonung gefährdet.
Das richtige Team
Zertifizierter Nachfolgeberater (IVN)
Verschafft Überblick, strukturiert Ihre Ziele, bereitet Entscheidungen vor und koordiniert die Fachleute.
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht
Rechtliche Beratung im Einzelfall und Entwurf individueller Verfügungen.
Notar
Beurkundung von Erbverträgen, notariellen Testamenten, Schenkungen von Immobilien und Gesellschaftsanteilen.
Steuerberater
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung, Gestaltung im Betriebsvermögen.