Vorsorge & Vollmachten
Nachfolge beginnt vor dem Erbfall: bei Geschäftsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und der Frage, wer im Ernstfall handeln darf.
Vorsorgevollmacht
Sie ersetzt die gerichtliche Betreuung und sollte General- und Bankvollmacht umfassen. Notarielle Form ist für Grundstücks- und Gesellschaftsgeschäfte erforderlich; Bankvollmachten zusätzlich auf bankeigenen Formularen empfehlenswert.
Betreuungs- und Patientenverfügung
Beide ergänzen die Vorsorgevollmacht: die Betreuungsverfügung benennt den gewünschten Betreuer, die Patientenverfügung regelt medizinische Behandlungswünsche. Hinreichend konkret formulierte Verfügungen sind nach BGH-Rechtsprechung bindend.
Digitaler Nachlass
Zugänge, Accounts, Krypto-Wallets – ohne Regelung droht der Verlust von Vermögenswerten und der Bruch von Persönlichkeitsrechten. Ein Vertrauenswerkzeug plus klare Bevollmächtigung ist Standard, BGH hat klargestellt: Digitale Inhalte sind vererblich (Facebook-Urteil).
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Im konkreten Mandat ist die Hinzuziehung von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar erforderlich (RDG).