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Erbschaft- & Schenkungsteuer

Steuer ist nicht das einzige Kriterium der Nachfolgeplanung – aber sie verändert die Reihenfolge der Entscheidungen erheblich.

Freibeträge & Steuerklassen

Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € – nutzbar alle zehn Jahre. Steuerklasse I gilt für nahe Angehörige mit den günstigsten Sätzen (7–30 %), Steuerklasse III für Nichtverwandte mit Sätzen bis 50 %.

Verschonungsregeln für Betriebsvermögen

Begünstigtes Betriebsvermögen kann unter Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) verschont werden. Voraussetzung sind insbesondere Lohnsummen- und Behaltensfristen sowie die Verwaltungsvermögensquote (max. 20 % bzw. 10 %).

Bewertung

Maßgeblich ist der gemeine Wert. Für Unternehmen gilt das vereinfachte Ertragswertverfahren als Auffangmaßstab; bei Immobilien greifen Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren je nach Objektart.

Gestaltungsachsen

Kettenschenkungen, Disquotale Einlagen, Familienstiftungen und Güterstandsschaukel sind anerkannte Gestaltungsinstrumente – jeweils mit eigenen Voraussetzungen und Risiken.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Im konkreten Mandat ist die Hinzuziehung von Rechtsanwalt, Steuer­berater oder Notar erforderlich (RDG).