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Vermögens- & Unternehmensnachfolge

Wer Unternehmen oder größere Vermögensteile überträgt, braucht einen Plan – nicht erst zum Erbfall, sondern Jahre vorher.

Vorweggenommene Erbfolge

Übertragungen zu Lebzeiten ermöglichen Steueroptimierung über die Schenkungsteuerfreibeträge alle zehn Jahre und schaffen einen geordneten Übergang. Versorgungsleistungen, Pflichtteilsverzichte und Rückforderungsrechte sichern die Interessen des Übergebers.

Nießbrauch & Übergabeverträge

Der Vorbehaltsnießbrauch erlaubt die Übertragung des Eigentums bei gleichzeitig fortbestehender Nutzung. Übergabeverträge regeln Versorgung, Rückübertragung und Konfliktfälle. Der Wert des Nießbrauchs mindert die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage.

Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag

Personengesellschaften gehen ohne Klausel mit dem Tod auf Erben oder Mitgesellschafter über – nicht immer sinnvoll. Qualifizierte Nachfolge- und Eintrittsklauseln sind entscheidend. Bei der GmbH ist die Vererblichkeit gesetzlich vorgesehen, aber Einziehungs- und Abtretungsklauseln steuern den Kreis der Gesellschafter.

Familienpool / Familiengesellschaft

Vermögensbündelung in einer GbR, KG oder Familien-GmbH ermöglicht koordinierte Vermögensverwaltung und gezielte Übertragung über Generationen – mit klaren Stimmrechts- und Ausschüttungsregeln.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Im konkreten Mandat ist die Hinzuziehung von Rechtsanwalt, Steuer­berater oder Notar erforderlich (RDG).